Urheberrechte auch auf Smart-TV

SSA und SUISSIMAGE stellen mit Genugtuung fest, dass die Verträge, die sie mit Betreibern von Video on Demand abgeschlossen haben, auch auf Smart-TV, d.h. auf internetfähiges Fernsehen, anwendbar sind. Dieser neuen Technologie sagen Fachleute eine vielversprechende Zukunft voraus.

So werden auf den Einnahmen, die Hollystar über ihre Applikation generiert, die auf allen bekannten Marken (Samsung, Panasonic, LG) verfügbar ist, urheberrechtliche Vergütungen erhoben. Unter Smart-TV versteht man Fernsehgeräte, die direkt mit Internet verbunden sind und auf diese Weise dem Zuschauer ein Dienstleistungspaket anbieten können. In allen Pauschalen von HollyStar ist der Zugang zur Filmmiete pro TV-Gerät und zum Video on Demand auf allen Bildschirmen integriert, einschliesslich der Smart-TVs.

SSA und SUISSIMAGE haben bereits 2010 eine Vereinbarung betreffend das gesamte VoD-Angebot mit Hollystar abgeschlossen. Der Katalog dieses Anbieters umfasst schweizweit die höchste Zahl von Referenzen, wie der Westschweizer Konsumentenverband FRC in einem Test herausfand.

Die Fachwelt sagt dem internetfähigen Fernsehen eine äusserst erfolgreiche Zukunft voraus. Im Jahr 2015 sollen 80% der verkauften Geräte internetfähig sein, was den VoD-Markt ankurbeln und den Zugang zu legalen Angeboten vereinfachen wird.

Die Geräte, die für diese Funktionen ausgerüstet sind, werden unter folgender Adresse aufgelistet: http://www.hollystar.com/fr-CH/Main/Func?categ=TV

Soweit es nicht um VoD, sondern um Weitersendeangebote geht, die internetbasiert auf den TV-Bildschirm geliefert werden, kommen die normalen Weitersendetarife zur Anwendung.