Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks

Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken durch aufstrebende Autorinnen und Autoren, indem er während der Erarbeitung des Bühnenwerks von rund 60 Minuten einen Unterstützungsbeitrag leistet und den Autoren in dieser Zeit einen Mentor oder eine Mentorin zur Seite stellt. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je 6 000 Franken.

Jeder Urheber und jede Urheberin kann eine solche Unterstützung beantragen, der bzw. die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Schweiz wohnt und bisher höchstens 1 humoristisches Bühnenwerk von mindestens 60 Minuten aufgeführt hat.

Eingabetermin: 4. Dezember 2018

Reglement