Was Urheberinnen und Urhebern nicht passieren sollte…
Bei Festspiel- oder sonstigen Stückaufträgen stellen wir häufig fest, dass das Auftragshonorar unkorrekterweise die Urheberrechte einbegreifen soll. Und schlimmer noch: dass diese Honorare sehr häufig tiefer sind, als es schon allein die minimalen Urheberrechte wären, welche die SSA nach ihrem Tarif wahrnehmen würde…
Hier ein paar Elemente, um solchen Situationen vorzubeugen:
- Auf www.ssa.ch sind unter der Rubrik Info für Werknutzer / Berufstheater in knappen Worten alle wichtigen Elemente aufgeführt, die ein Veranstalter kennen sollte.
- Der Mustervertrag für die Bestellung von Bühnenwerken kann unter der Rubrik Dokumente / Mustervertrag heruntergeladen werden.
Lesen Sie auch den Artikel zum Thema in Papier Nr. 110, S. 20: http://www.ssa.ch/sites/default/files/ssadocuments/papier110.pdf