Sonderverteilung Gemeinsamer Tarif 12 für audiovisuelle Werke

Sie haben im Dezember 2018 von uns die Ordentliche Abrechnung über die im Jahr 2017 erfolgten Nutzungen Ihrer angemeldeten audiovisuellen Werke erhalten. Diese Abrechnung umfasst die Vergütungen aus sämtlichen Gemeinsamen Tarifen in den Bereichen Weitersendung, Privatkopie und Schulische/Betriebliche Nutzung.

Für die Ordentliche Abrechnung 2017 mussten wir jedoch die Vergütungen aus dem Gemeinsamen Tarif 12, welcher das zeitversetzte Fernsehen (Replay TV, NPVR / Bereich Privates Kopieren) regelt, zurückbehalten. Dieser Schritt war nötig, weil die Genehmigung dieses Tarifs durch mehrere Sendeunternehmen angefochten wurde. Dieses Verfahren ist noch immer hängig. Sollte das angerufene Gericht dem Tarif die Genehmigung versagen oder diesen nur in geringerem Umfang genehmigen, könnte dies zu Rückerstattungsansprüchen seitens der Nutzer gegenüber den am Tarif beteiligten Verwertungsgesellschaften führen.

In der Zwischenzeit konnten die Verwertungsgesellschaften im Rahmen einer Mediation mit den Sendeunternehmen das Risiko solcher Rückerstattungsansprüche seitens der Nutzer klären. Damit können die zurückbehaltenen Gelder nun im Rahmen einer Sonderverteilung im März 2019 ausbezahlt werden, obschon der Tarif noch nicht rechtskräftig ist. Die Ordentliche Abrechnung 2018 wird sodann wieder regulär (einschliesslich des Gemeinsamen Tarifs 12) erfolgen.