Pirateriebekämpfung: Site-Blocking für gültig erachtet

Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Site-Blocking gegen BiTorrent-Platformen
«Die Bereitstellung und das Betreiben einer Filesharing-Plattform im Internet, die durch die Indexierung von Metadaten zu geschützten Werken und durch das Anbieten einer Suchmaschine den Nutzern dieser Plattform ermöglicht, diese Werke aufzufinden und sie im Rahmen eines „Peer-to-peer“-Netzes zu teilen», stellt eine öffentliche Wiedergabe gemäss europäischem Recht dar.

Die Plattform The Pirate Bay, so wie dem Urteil unterbreitet, kann also eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Folglich kann das Blockieren von Domain-Namen und IP-Adressen der Plattform erlaubt werden.

Stichtig Brein, die niederländische Stiftung für den Schutz von Urheberrechten, hatte einen Blocking-Antrag gegen zwei Internetdienstleister gestellt. Das niederländische Oberste Gericht wandte sich darauf mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof, um festzulegen, ob eine solche Plattform eine öffentliche Wiedergabe darstellt.

http://www.urheber.info/aktuelles/2017-06-14_eugh-durch-pirate-bay-werden-urheberrechte-verletzt

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62015CJ0610