Inwiefern sind Werktitel geschützt?

Sicher haben Sie sich schon gefragt ob, und unter welchen Bedingungen, ein Werktitel geschützt ist – sei es, um einen bestehenden Titel zu übernehmen, sei es, um den Ihrigen zu schützen.

Wie häufig in Rechtsfragen kann die Antwort nicht einfach und in aller Eindeutigkeit gegeben werden. Es ist schwer abschätzbar, wie eine Richterin oder ein Richter zur Frage des individuellen oder nicht individuellen Charakters eines Titels entscheidet.  So wurden die französischen Filmtitel «L’empreinte de l’Ange» oder «Le père Noël est une ordure» für individuell befunden, dem Titel «Le Cinquième élément» hingegen mass man keinen eigenständigen Charakter zu.

Weitere Beispiele finden Sie im Merkblatt, welches die SSA auf ihrer Website als Orientierungshilfe in diesen Fragen publiziert hat. Im kommerziellen Rahmen gibt es ausser dem Schutz durch das Urheberrecht überdies noch weitere Mittel, um einen Titel zu schützen.

Das Merkblatt zum Schutz von Werktiteln ist die erste Publikation dieser Art des Rechtsdienstes. Weitere Merkblätter werden folgen, damit die SSA-Mitglieder diese bei Fragen als erste Anlaufstelle nutzen können.

https://ssa.ch/de/content/leitfaeden-fuer-urheber