Bundesgerichtsentscheid zugunsten des Urheberrechts

Swisscopyright begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts zur urheberrechtlichen Vergütungspflicht für Radio- und TV-Verbreitung in Hotelzimmern

Die Verbreitung von Radio- und Fernsehsendungen in Gästezimmern von Hotels und anderen Gastgewerbebetrieben unterliegt der urheberrechtlichen Vergütungspflicht. Zu diesem Entscheid kam das Bundesgericht am 13. Dezember 2017. Damit gibt das Bundesgericht den fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM recht.

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