Amateur-Theater: Änderungen für Frankreich/Belgien/KA/LU/MC

Die SACD hat die SSA über wichtige Änderungen informiert, was die Verwaltung von Aufführungsrechten im Bereich Amateurtheater betrifft.

Seit mehreren Jahren geben sowohl die SACD als auch die SSA ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihnen für Laienaufführungen einen Auftrag zu erteilen. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit der Bewilligungsanträge und rationalisiert die Verwaltung. Der Auftrag erlaubt der Gesellschaft, die Aufführungen durch Laientruppen direkt und systematisch zu bewilligen und auch ihre Partnergesellschaften im Ausland über dessen Existenz zu informieren. ER gilt für die Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Belgien, Kanada, Luxemburg und Monaco.

Unsere Schwestergesellschaft SACD hat neu einige Regeln geändert:

  • Urheberinnen und Urheber, die einen solchen Auftrag nicht zu erteilen wünschen, werden weiterhin über die SSA befragt. Für diese à la carte-Dienstleistung berechnet die SACD den doppelten Rückbehalt für Verwaltungskosten.
  • Urheberinnen und Urheber, die keinen Auftrag erteilt haben und um Bewilligung angefragt werden, müssen neu innert einer bestimmten Frist antworten. Die SSA hat diese Frist auf 15 Tage festgelegt. Mangels Antwort wird die SSA die Nutzung bewilligen, gemäss dem Entscheid ihres Verwaltungsrats anfangs Dezember 2016.

Diese Änderungen betreffen Aufführungen in Frankreich, Belgien, Kanada, Luxemburg und Monaco. Die SACD verwaltet die Aufführungen in diesen Gebieten und nimmt die Rechte für SSA-Mitglieder aufgrund eines Gegenseitigkeitsvertrags wahr. Die SACD wendet natürlich dieselben Regeln für ihre eigenen Mitglieder an.

Keine Änderungen gibt es für Aufführungen in der Schweiz und in Liechtenstein.

Bei dieser Gelegenheit erinnert die SSA ihre Mitglieder daran, dass alle Aufführungsbewilligungen über die SSA erteilt werden müssen, gemäss den Statuten unserer Genossenschaft.

Urheberinnen und Urheber, die noch keinen Auftrag zur direkten Bewilligung von Laienvorstellungen erteilt haben, können dies jederzeit nachholen. Kontaktieren Sie die Abteilung Bühne oder die Abteilung Mitglieder. Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, über jede von der SSA im Rahmen des Auftrags erteilte Bewilligung per E-Mail informiert zu werden. Und selbstverständlich kann der Auftrag jederzeit mittels eingeschrieben Briefs widerrufen werden.