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Tipps und Hinweise
Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen vom Rechtsdienst der SSA beraten und konsultieren Sie unsere SpezialistInnen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.
Versehen Sie ihre Verträge unbedingt mit einer Bestimmung, die stipuliert, dass namentlich die Sende- und Vervielfältigungsrechte in bestimmten Ländern durch die SSA wahrgenommen werden (Liste der Länder : siehe Musterverträge).
Melden Sie Ihre Werke rechtzeitig bei der SSA an, damit ihre Nutzung verfolgt werden kann. Die Werkanmeldung dient auch zur Feststellung einer allfälligen Miturheberschaft weiterer Personen und legt den Verteilschlüssel zwischen diesen fest.
Melden Sie der SSA fremdsprachige Nutzungen Ihrer Werke, die Ihnen bekannt sind; Hinweise auf Werknutzungen im Ausland sind hilfreich.
Teilen Sie es uns mit, wenn Sie von Nutzungen ihrer Werke Kenntnis bekommen, die von den Werknutzern möglicherweise nicht gemeldet worden sind, beispielsweise von Adaptationen, Übersetzungen, teilweiser Verwendung des Werks in anderen Werken, Aufnahmen öffentlich aufgeführter Werke, Vervielfältigungen, Nutzungen in digitaler Form auf dem Internet usw.
Volle Mitgliedschaft bei der SSA bedeutet, dass sich das Mitglied verpflichtet, alle Lizenzverträge und Inkassi über die SSA abzuwickeln. Dies gilt automatisch für alle nach dem Beitritt zur SSA geschaffenen Werke.
Spezielle Bedingungen gelten, wenn der Urheber/die Urheberin zugleich Produzent/in einer Aufführung ist und wenn Urheber/in und Interpret/in identisch sind.
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