Mitglied werden
Um in den Genuss der Leistungen der SSA zu kommen, müssen Sie Mitglied der SSA werden (Genossenschafter/in oder Auftraggeber/in). Mehr dazu
Der Beitritt zur SSA ist gratis.
Aufnahmebedingungen
- Sie schaffen Werke vom Typ des SSA-Repertoires oder haben Rechte an solchen Werken.
- Ihr Werk wird aufgeführt, gesendet oder in anderer relevanter Form genutzt.
- Die Rechte sind nicht bereits an einen Dritten abgetreten worden (Verleger, Theater, Truppe, Produzent oder eine andere Verwertungsgesellschaft).
Fordern Sie die Beitrittsunterlagen beim Sekretariat an!
Bitte beachten:
- Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Rechte einzelner Werke oder eines bestimmten Repertoires im Auftragsverhältnis der SSA zu übertragen, ohne selbst Genossenschafter/in zu werden.
- Die Rechtsnachfolge verstorbener Mitglieder der SSA wird in Form eines Verwaltungsauftrags geregelt.
- Doppelmitgliedschaft als Urheber/in bei SSA und SUISSIMAGE ist ausgeschlossen. Es ist aber möglich, bei der SSA Mitglied als Urheber/in und gleichzeitig bei SUISSIMAGE Mitglied als Produzent/in zu sein.
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