Inkasso und Auszahlung

Die SSA zieht die Entschädigungen für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder bei den Werknutzern ein und leitet sie an die Urheber/innen resp. die Berechtigten weiter. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt grundsätzlich gemäss der effektiven Nutzung der einzelnen Werke. Die Nutzungsart der Werke sowie die Berechnungsgrundlagen werden bei der Abrechnung detailliert ausgewiesen.

Die Werknutzer melden es der SSA unaufgefordert, wenn sie Werke aus deren Repertoire nutzen (Selbstdeklaration der Werknutzer). Die SSA verfolgt aber die Werknutzungen auch selber in den Medien.


Senderechte
Die SSA handelt mit den Radio- und Fernsehanstalten periodisch den Preis der Nutzung ihres Repertoires aus und stellt ihnen entsprechend Rechnung. Diese Gesamteinnahmen werden gemäss Ausstrahlungsdauer der einzelnen Werke auf die Urheberinnen und Urheber aufgeteilt, wobei Minutentarife angewendet werden, deren Höhe von der Werkkategorie sowie Kriterien wie Ausstrahlungszeit, Erstausstrahlung oder Wiederholung, 1. oder 2. Senderkette usw. abhängig ist. Die Ausschüttung erfolgt monatlich aufgrund eines provisorischen Tarifs und wird gegebenfalls bei Vorliegen der definitiven Zahlen durch eine spätere Zuteilung ergänzt.


Aufführungsrecht für die Bühne
Die Aufführungsentschädigungen werden für jedes Werk pro  Aufführungsserie eingezogen und direkt dem Urheber/der Urheberin gutgeschrieben. Berechnet wird ein proportionaler Anteil am Ertrag des Billettverkaufs oder ein Minimalbetrag pro verfügbarem Platz (bei Gastspielen und Tourneevorstellungen ein Prozentanteil des Verkaufspreises der Aufführung). Für Schülertheater und Schulvorstellungen professioneller Truppen besteht ein Vorzugstarif.


Vervielfältigungsrecht
Die Entschädigungen für Herstellung und Vertrieb von Werkexemplaren (bespielte Ton- und Ton-Bild-Träger) werden bei den entsprechenden Verlegern eingezogen.


Die Rechte der zwingend kollektiven Verwertung
Die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften (SSA, SUISSIMAGE, SUISA, ProLitteris, Swissperform) handeln für jeden Bereich mit den entsprechenden Verbänden der Werknutzer einen gemeinsamen Tarif aus und bezeichnen die jeweils für das Inkasso zuständige Verwertungsgesellschaft. Die eingezogenen Entschädigungen werden entsprechend der Repertoire-Anteile auf die Verwertungsgesellschaften aufgeteilt und von diesen an die betroffenen Mitglieder ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt jährlich.


Internet
Für die sich in starker Entwicklung befindenden Online-Nutzungen des Internets bestehen noch keine verbindlichen Tarife. Die Simulcast-Nutzung verschiedener Sendeanstalten ist in die Senderechtstarife integriert. Andere digitale Nutzungen werden von Fall zu Fall, wenn möglich in Anlehnung an bestehende Tarife, geregelt


Inkasso im Ausland
Die SSA hat mit den meisten ausländischen Urheberrechtsorganisationen, die in den gleichen Bereichen tätig sind, Verträge über eine gegenseitige Vertretung abgeschlossen. Jede Gesellschaft zieht auf ihrem Territorium die Entschädigungen gemäss ihren eigenen Tarifen ein und überweist sie der entsprechenden Schwestergesellschaft. In Ländern bzw. Bereichen, in denen die SSA über keine Vertretung verfügt, kann sie selber direkt tätig werden


Anteil der SSA
Von den einkassierten Werknutzungsentschädigungen behält die SSA einen je nach Nutzungsart unterschiedlichen Anteil zurück, um damit ihren eigenen Aufwand zu finanzieren und die Kultur- und Sozialfonds zu alimentieren (Durchschnitt 2008: 14,65 %)



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