Rechtsbereiche

Die SSA ist im Bereich der Exklusivrechte und im Bereich der Rechte der zwingend kollektiven Verwertung tätig. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG).

Exklusivrechte sind Rechte, über die der Urheber/die Urheberin frei verfügt, die er/sie also einer Verwertungsgesellschaft wie der SSA zur freiwilligen kollektiven Verwaltung übertragen kann,  aber nicht muss, während die Rechte der zwingend kollektiven Verwertung gemäss Gesetz in jedem Fall von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden müssen.


Exklusivrechte

Senderecht : Ausstrahlung geschützter Werke in Radio- und Fernsehen.

Aufführungsrecht: Aufführungen von dramatischen, musikdramatischen und choreografischen Werken in Theatern und Aufführungsstätten aller Art.

Vervielfältigungsrecht: Herstellung von Ton- und Ton-Bild-Trägern (Kassetten, CD, DVD)


Rechte der zwingend kollektiven Verwertung

Weitersenderechte: Gleichzeitige, vollständige und unveränderte Weiterleitung von Sendungen durch Kabelnetze oder ähnliche Einrichtungen.

Rechte des öffentlichen Empfangs: Empfang von Radio- und Fernsehsendungen in öffentlichen Räumlichkeiten.

Privatkopierechte: Herstellung und Import von unbespielten Kassetten, CD, DVD und anderen Ton- und Ton-Bildträgern.

Vermietrechte: Vermietung von Werkexemplaren.

Reprografie: Fotokopierrecht

Betriebsinterne Nutzung: Nutzung von Werken in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information und Dokumentation.

 

 

 

 




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