Die Übertitelung hat sich eingebürgert und mehr Bühnenproduktionen werden in Fremdsprachen aufgeführt.
Übertitel sind gemäss UrheberrechtGesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Urheber/der Urheberin eines Werkes persönlichkeitsrechtliche oder vermögensrechtliche Vorrechte zuschreiben ein geschütztes WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann., genau wie ein Theaterstück oder ein Opernlibretto. Die SSA verwaltet die Rechte der Urheberinnen und Urhebern von Übertiteln. Bei Bühnenaufführungen werden die Rechte wie folgt wahrgenommen:
- 2% der Kasseneinnahmen oder
- 2% der Verkaufs- bzw. Einkaufspreises der Vorstellung oder
- CHF 0.20 pro verfügbaren Platz und pro Vorstellung
- nach der für die Urheberin/den Urheber vorteilhaftesten Berechnung, jedoch mindestens 60.- pro Dossier.
Vor allem Übertitel in Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch fallen ins RepertoireGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie der SSA. Im Allgemeinen hat sie keinen VerwaltungsauftragVertrag, mit welchem ein Urheber/eine Urheberin oder ein Rechtsinhaber der SSA einen Auftrag für die Verwaltung gewisser Rechte überträgt und damit Auftraggeber der SSA wird für deutsche und englische Übertitel. Bühnenveranstalter, die Übertitel verwenden, informieren bitte die SSA.
Urheberinnen und Urheber von Übertiteln können ihre Werke bei der SSA anmelden; und wie jede Bearbeitung oder Übersetzung unterliegen diese einer Bewilligung der Urheberin / des Urhebers des vorbestehenden Werks.