Übertitel bei Bühnenproduktionen: wie werden die Rechte wahrgenommen?

Die Übertitelung hat sich eingebürgert und mehr Bühnenproduktionen werden in Fremdsprachen aufgeführt.

Übertitel sind gemäss Urheberrecht ein geschütztes Werk, genau wie ein Theaterstück oder ein Opernlibretto. Die SSA verwaltet die Rechte der Urheberinnen und Urhebern von Übertiteln. Bei Bühnenaufführungen werden die Rechte wie folgt wahrgenommen:

  • 2% der Kasseneinnahmen oder
  • 2% der Verkaufs- bzw. Einkaufspreises der Vorstellung oder
  • CHF 0.20 pro verfügbaren Platz und pro Vorstellung
  • nach der für die Urheberin/den Urheber vorteilhaftesten Berechnung, jedoch mindestens 60.- pro Dossier.

Vor allem Übertitel in Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch fallen ins Repertoire der SSA. Im Allgemeinen hat sie keinen Verwaltungsauftrag für deutsche und englische Übertitel. Bühnenveranstalter, die Übertitel verwenden, informieren bitte die SSA.

Urheberinnen und Urheber von Übertiteln können ihre Werke bei der SSA anmelden; und wie jede Bearbeitung oder Übersetzung unterliegen diese einer Bewilligung der Urheberin / des Urhebers des vorbestehenden Werks.