URGBundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) : Die Konsumenten werden auch weiterhin geschützte Werke aus dem Internet für den privaten Gebrauch herunterladen können
Gemäss dem in Vernehmlassung gegangenen Entwurf zum Bundesgesetz über das UrheberrechtGesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die dem Urheber/der Urheberin eines Werkes persönlichkeitsrechtliche oder vermögensrechtliche Vorrechte zuschreiben und verwandte Schutzrechte (URGBundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) ) könnten Konsumenten auch weiterhin geschützte Werke für den privaten Gebrauch aus dem Internet herunterladen – unabhängig davon, ob die Quelle legal oder illegal ist. Übers Ganze gesehen wurden die von der Arbeitsgruppe „Agur 12“ abgegebenen Empfehlungen einbezogen: Internetprovider sollen in die Pflicht genommen werden, um den Zugang zu illegalen Quellen einzuschränken oder zu verhindern. Die Massnahmen sind jenen ähnlich, die im neuen Geldspielgesetz vorgeschlagen werden.
Die Forderungen nach einer besseren Vereinbarkeit des Urheberrechts mit der digitalen Welt wurden in diesem Bereich also gehört und die vorgeschlagenen Massnahmen sind ausgewogen. Rechtswege sind garantiert und der Konsument/die Konsumentin werden nicht kriminalisiert. Die SSA bleibt wachsam, was die Finanzierung dieser Massnahmen betrifft, denn diese darf nicht zu Hauptlasten der Künstler ausfallen.