Fristen einhalten – Gebühren vermeiden
Die SSA fakturiert Gebühren, wenn sie Mahnungen verschicken muss, um Einnahmenmeldungen oder die Bezahlung einer Rechnung einzufordern.
Manchmal braucht man zusätzlich Zeit, um die für die Einnahmenmeldung benötigten Informationen zusammenzutragen und das Formular zurückzuschicken. In diesem Fall bitten wir Sie, die SSA zu kontaktieren und eine Frist zu vereinbaren. Dies vermeidet Mahnungen und somit unnötige Kosten.
Hier die geltenden Mahngebühren in der Übersicht:
Mahnung für Einnahmenmeldung (Bühne):
- Versand einer 3. Mahnung 30.- CHF/Dossier
Rechnungsmahnung:
- Versand einer 2. Rechnungsmahnung 30.- CHF/Rechnung
- Versand einer 3. Rechnungsmahnung 50.- CHF/Rechnung
Falls sich eine zusätzliche Frist für die Bezahlung einer oder mehrerer Rechnungen als notwendig erweist, seien Sie auch hier proaktiv: kontaktieren Sie die SSA und erkundigen Sie sich, ob dem Wunsch nachgekommen werden kann oder nicht. Muss der Rechtsdienst der SSA einen Zahlungsplan erstellen, kommen Verwaltungsgebühren zum Rechnungsbetrag hinzu.
Zahlungsplan:
- Aufstellung eines Zahlungsplans 50.- CHF/Zahlungsplan
Die SSA steht Ihnen für Fragen und Austausch zu Wahrnehmungsdossier gerne zur Verfügung.