Kulturschaffen monetarisiert digitale Plattformen

80% der Werbeeinnahmen auf Internet werden von Plattformen abgeschöpft. Noch nie wurden so viele Kunstwerke online gestellt, kopiert, genutzt, konsumiert – während viele Kulturschaffende am Existenzminimum leben.

Swisscopyright hat dazu die Ergebnisse einer Studie ausgewertet, welche GESAC, der Dachverband der Europäischen Verwertungsgesellschaften, vom Consulting-Unternehmen Roland Berger durchführen liess. Sie untersucht den sogenannten Wertetransfer: Plattformdienste profitieren von den Erträgen, die sie dank kulturellen Inhalten generieren. Die Urheber der Werke kommen kaum in den Genuss dieser Einkünfte. Vergütet wird die Leistung der Online-Vermittler, während die Personen, die das gefragte Gut geschaffen haben, kaum etwas erhalten.

Wie findet der Wertetransfer statt? Die Studie stützt sich auf öffentlich zugängliche Daten und misst den Beitrag kultureller Inhalte zur Wertschöpfung in der Digitalwirtschaft: Kulturgüter tragen mit 23% direkt zum Einkommen der Online-Plattformen in Europa bei (geschätzte 22 Mrd. Euro im Jahr 2014).

Monetarisierung der Online-Plattformen
Analysiert wurden sowohl Verteiler digitaler Inhalte (Video/Audio on demand, Streamingdienste wie Spotify usw.) als auch Online-Plattformen wie YouTube, Suchmaschinen und Soziale Medien wie Facebook, Twitter usw.

Der direkte Einfluss der kulturellen Güter pro Plattform-Typ generiert Erträge von rund 4,98 Mrd. Euro (durch angeklickte Links zu kulturellen Inhalten bei den Suchmaschinen, sowie die Befehle «Öffnen», «Veröffentlichen/Teilen», «Kommentieren « oder «Liken» bei den Sozialen Medien). Dabei handelt es sich um Erträge aus der Monetarisierung (an Werke gekoppelte Werbung) oder aus dem direkten Handel mit Werken.

Die Studie zeigt aber auch, wie die Entstehung impliziter Werte geschätzt werden kann: Zu den Werten gehören die Börsenkapitalisierung der Unternehmen, aber auch die Daten und Metadaten, die sie zum Verhalten der Nutzer sammeln. Analysten betonen, dass die kulturellen Güter bei der Generierung eines impliziten Werts eine starke Wirkung besitzen. Man geht z.B. davon aus, dass sie 30% der via Google aufgesuchten Websites ausmachen.

Die Kulturschaffenden fordern Aufhebung des Haftungsprivilegs der Hosting Provider
Die GESAC fordert die Revision des rechtlichen Status eines Hosting-Providers in Bezug auf seine urheberrechtliche Verantwortung. Die EU hat mit der E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 den Hosting Providern ein Haftungsprivileg gewährt (sogenannte Safe-Harbour-Regelung). Demnach sind Dienste wie YouTube & Co., die nur dank dem kulturellen Schaffen von Dritten viel Geld verdienen können, für die zugänglich gemachten Inhalte nicht verantwortlich: Sie müssen sich nicht um die Rechte an den gehosteten Inhalten bemühen und haften gegenüber den Rechteinhabern nicht für allfällige Urheberrechtsverletzungen (Art. 14 E-Commerce RL). Das Safe-Harbour-Prinzip gehört für solche Fälle abgeschafft. Die Stellung der UrheberInnen und RechteinhaberInnen gegenüber den Vermittlern muss mit adäquaten rechtlichen Rahmenbedingungen gestärkt werden.

«Culturel Content in the Online Environment – Analyzing the Value Transfer in Europe», Roland Berger, 2015.

Kurzfassung der Studie auf Französisch