Jahresbericht – Das Jahr 2016 der SSA

Die SSA konnte mehr Entschädigungen verteilen Dank einer Senkung der Kosten.

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Das Jahr 2016 der SSA im Überblick:

  • Die Einnahmen erreichten die Rekordsumme von CHF 22’942’707.-, was einem Anstieg von 0,92% im Vorjahresvergleich entspricht. Dieses Ergebnis ist auf eine Zunahme der Entschädigungen aus der zwingend kollektiven Verwertung zurückzuführen. In den anderen Kategorien sind heterogene Entwicklungen zu beobachten.
  • Die Aufwendungen gingen dank der Einsparungen in diversen Bereichen um 4,3% (-CHF 146‘000) zurück.
  • Der durchschnittliche Kommissionensatz konnte zum fünften Mal in Folge gesenkt werden. 2016 beträgt er 12,75%, das sind 0,31 Prozentpunkte bzw. 2,37% weniger als im Vorjahr. Im Verlauf der letzten sechs Jahre sank er um insgesamt 27,8%.
  • Die SSA zahlt ihren Mitgliedern und Schwestergesellschaften monatlich Entschädigungen aus. Die ausbezahlte Summe stieg um 5,31%.
  • Ende 2016 gehörten der SSA insgesamt 2‘999 Mitglieder an.
  • Die SSA freut sich über den Abschluss eines Rahmenvertrags im Bereich VoD mit der Dachorganisation der schweizerischen Kabelnetzbetreiber. Dies bedeutet einen grossen Fortschritt in Bezug auf die Verwertung der Urheberrechte in der Digitalwirtschaft.
  • Die Ende 2015 begonnene Vernehmlassung zur URG-Revision löste unzählige, meist negative Stellungnahmen aus. Die Arbeitsgruppe AGUR wurde vom Bundesrat erneut einberufen. Deren Arbeitsergebnisse erfreulich aus, die Revision entwickelt sich positiv. Infolge der vehementen Widerstände der Kulturschaffenden wird auf die geplante staatliche Bevormundung der Verwertungsgesellschaften verzichtet.
  • Für kulturelle Aktionen wurden 2016 insgesamt CHF 1’307’260.- ausgegeben. 475 Urheberinnen und Urheber nahmen an den Wettbewerben und Ausschreibungen teil, 116 davon erhielten eine Unterstützung. An den schweizerischen Filmfestivals wurden 9 Auszeichnungen verliehen.
  • Dank den 2016 eingenommenen Entschädigungen konnten CHF 1,217 Mio. in den Kulturfonds und rund CHF 655‘000 in die beiden Sozialfonds eingezahlt werden.
  • In der EU verzeichnet die Gesetzgebung nur langsame Fortschritte. Der Wunsch nach Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktes scheiterte an der Realität, da die Finanzierung audiovisueller Werke in Europa dem Territorialitätsprinzip gehorcht. Der grenzüberschreitende Zugang zu den Inhalten wurde nur punktuell gelockert.