Die SSA hat zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) Stellung genommen

Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zeigt sich die SSA enttäuscht über die mangelnde Weitsicht des Entwurfs, in welchem sich keine Regelung bezüglich der nicht linearen Medien findet. Die Die Entstehung neuer Werke von Schweizer Urheberinnen und Urhebern hängt von Rahmenbedingungen ab, welche langfristige Finanzierung und Ausstrahlungsmöglichkeiten auf Leinwänden und Bildschirmen aller Art sicherstellen. Im linearen Bereich sind diese Rahmenbedingungen heute dank langjähriger Zusammenarbeit zwischen Bund, Filmbranche und SRG gegeben. Es geht nun darum, sie auf den nicht linearen Bereich auszuweiten und damit dem Wandel der audiovisuellen Landschaft Rechnung zu tragen, der seit rund 10 Jahren im Gang ist: bis das neue BGeM in Kraft ist, wird das Publikum die Mehrheit der audiovisuellen Inhalte in nicht linearer Form konsumieren.

Der Entwurf geht auch nicht darauf ein, dass ausländische TV-Sender dem Schweizer Werbemarkt mittels gezielten Werbefenstern erobern, ohne jedoch eigentliche «Schweizer Fenster» in ihren Programmen zu bieten.

Es braucht einige Massnahmen, welche mit dem Liberalisierungs- und Deregulierungspostulat des Entwurfs absolut vereinbar wären; ansonsten wird unabhängiges Schweizer Filmschaffen bedeutend geschwächt.

Die SSA begrüsst den Erhalt eines starken Service public. Sie ist aber der Meinung, dass der Entwurf dem eigenen Anspruch, sich unserer Zeit anzupassen und einheimische Produktion zu stimulieren, nicht gerecht wird.