Bühne: effektive Anzahl Sitzplätze angeben

Beim Melden der Einnahmen muss die effektive Anzahl verfügbarer Sitzplätze angegeben werden.

Viele Aufführungsräume sind modulierbar, was auch unterschiedliche Kapazitäten für die dem Publikum zur Verfügung stehende Anzahl Sitzplätze bedeutet. Die Organisatoren sind gebeten, der SSA die verschiedenen Konfigurationen ihrer Räume anzugeben und diese Informationen bei der Abteilung Bühne nach allfälligen Änderungen zu aktualisieren.

Auf dem Formular zur Meldung der Einnahmen muss die effektive Anzahl verfügbarer Sitzplätze angegeben werden, d.h. gemäss der Aufstellung, die tatsächlich für die betreffenden Vorstellungen eingesetzt wurde. Diese Anzahl Sitzplätze ist wichtig bei der Berechnung der Mindestentschädigung für die Aufführungsrechte.

Die SSA überprüft die Sitzplatzkapazitäten mit unterschiedlichen Mitteln und ist berechtigt, Belege zu verlangen.

Siehe auch:
http://ssa.ch/de/content/info-fuer-werknutzer

http://ssa.ch/de/content/tarife-fuer-nutzer