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Sendeanstalten Radio und Fernsehen Zwischen der SSA und TSR bestehen Verträge, die von einem Minutentarif und einer garantierten jährlichen Mindestnutzung des Repertoires der SSA ausgehen. Die SSA hat einen Bewilligungsvertrag mit allen Radiounternehmenseinheiten der SRG abgeschlossen. Die Senderechtsentschädigungen beruhen auf einem periodisch ausgehandelten Minutentarif. Dieser ist für die verschiedenen Sprachregionen unterschiedlich. Abhängig von der Zahl ausgestrahlter Werke des Repertoires der SSA wählen private und lokale Fernsehsender entweder einen Lizenzvertrag, der es ihnen erlaubt, das gesamte Repertoire der SSA zu nutzen, oder eine fallweise Regelung der Rechte. Generell nutzen sie das Repertoire der SSA nur in geringem Masse. Die SSA zieht die Werknutzungsentschädigungen bei den privaten und lokalen Fernsehstationen auch zuhanden von ProLitteris und SUISSIMAGE ein. TELESUISSE empfiehlt ihren Mitgliedern dem Abschluss eines Vertrages aufgrund des verhandelten Mustervertrages. Mit den Sendern der Westschweiz und des Tessins wurde eine Pauschale vereinbart. |
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