Sendeanstalten Radio und Fernsehen


SRG SSR Idée suisse – Fernsehen

Zwischen der SSA und TSR bestehen Verträge, die von einem Minutentarif und einer garantierten jährlichen Mindestnutzung des Repertoires der SSA ausgehen.
Der zwischen der SSA und Schweizer Fernsehen SF bzw. TSI abgeschlossene Vertrag geht von einer jährlichen Pauschalschädigung aus, die sich auf das Nutzungsvolumen der vorangegangenen Vertragsperiode abstützt.
Gegenüber der TSR und TSI vertritt die SSA auch die Mitglieder von SUISSIMAGE.


SRG SSR Idée suisse – Radio

Die SSA hat einen Bewilligungsvertrag mit allen Radiounternehmenseinheiten der SRG abgeschlossen. Die Senderechtsentschädigungen beruhen auf einem periodisch ausgehandelten Minutentarif. Dieser ist für die verschiedenen Sprachregionen unterschiedlich.


Private, lokale und regionale Fernsehsender

Abhängig von der Zahl ausgestrahlter Werke des Repertoires der SSA wählen private und lokale Fernsehsender entweder einen Lizenzvertrag, der es ihnen erlaubt, das gesamte Repertoire der SSA zu nutzen, oder eine fallweise Regelung der Rechte. Generell nutzen sie das Repertoire der SSA nur in geringem Masse. Die SSA zieht die Werknutzungsentschädigungen bei den privaten und lokalen Fernsehstationen auch zuhanden von ProLitteris und SUISSIMAGE ein. TELESUISSE empfiehlt ihren Mitgliedern dem Abschluss eines Vertrages aufgrund des verhandelten Mustervertrages.
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Private, lokale und regionale Radios

Mit den Sendern der Westschweiz und des Tessins wurde eine Pauschale vereinbart.
Die SSA zieht die Werknutzungsentschädigungen bei den privaten Radiostationen in diesen Regionen auch zuhanden von ProLitteris ein. Umgekehrt vertritt ProLitteris die SSA bei den entsprechenden Sendern der Deutschschweiz. Ausbezahlt werden die Werknutzungsentschädigungen aber von derjenigen Gesellschaft, der ein Mitglied angehört.
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